DSGVO für Dummies: Alles was du 2024 wissen musst

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Die DSGVO soll dir als Internetnutzer helfen. Doch viele Menschen verwirrt und besorgt sie. Geht dir das auch so? In diesem Beitrag erkläre ich dir, was die Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) ist, warum du keine Angst vor ihr haben brauchst und worauf du als Internetnutzer bei der DSGVO allerdings unbedingt achten solltest. 

Was ist die DSGVO?

Bis zur Einführung der DSGVO 2018 waren die Regelungen, wie Nutzerdaten im Internet verarbeitet und gespeichert werden, von EU-Land zu EU-Land verschieden. Jedes Land hatte sein eigenes Datenschutzgesetz. Da sich außerdem auch Werbeangebote und Werbeinhalte nicht an bestehende Ländergrenzen binden, erschien der Europäischen Union eine Vereinheitlichung der rechtlichen Grundlage sinnvoll und praktisch.

Nur eine gemeinsame Datenschutzgrundverordnung könne einen freien Datenaustausch sowie einen einheitlichen Schutz deiner persönlichen Daten innerhalb des EU-Marktes gewährleisten. Seit Mai 2018 gibt die DSGVO deshalb einen verbindlichen Rechtsrahmen für alle, die Internetseiten bzw. Webdienste erstellen, nutzen und Nutzerdaten verarbeiten. 

Mit der DSGVO sollte mehr Klarheit in rechtlichen Fragen erreicht werden. Das lief allerdings nicht in allen Belangen erfolgreich ab. Der Münsteraner Rechtswissenschaftler Thomas Hoeren beurteilt die DSGVO sogar als „eines der schlechtesten Gesetze des 21. Jahrhunderts“.

Ob es im Vergleich zu anderen Gesetzen wirklich so schlecht ist, kann ich dir nicht sagen. Ich habe schließlich Informatik und nicht Rechtswissenschaften studiert. Allerdings kann ich dir erklären, an welcher Stelle dir die DSGVO als Internetnutzer zugutekommt und wo sie dich nerven könnte.

Die DSGVO als Gegenbewegung zu amerikanischen Riesenkonzernen?

Sagt dir der Begriff „Datenkrake“ etwas? Falls ja, dann weißt du, worauf ich hinaus möchte. Falls nicht, stell dir eine Riesenkrake mit zahlreichen Armen vor. Diese greift allerdings keine Fische als Futter, sondern nimmt sich deine Daten. Warum? Weil deine Daten und auch persönliche Einträge bei Social Media (z. B. Facebook) wertvoll sind.

Alle Daten und Spuren, die du bei Webdiensten hinterlässt, sind gut nutzbar und je nach Nutzungsbedingungen des Webdienstes sogar verkäuflich. Sie sorgen für ein stetig wachsendes Profilbild deiner Nutzerpersönlichkeit. Und dieses über dich angelegte Profil dient Firmen beispielsweise dazu, auf dich persönlich zugeschnittene Werbung anzeigen zu können.

Diese Art der Datennutzung für Werbe-, Verkaufs- und in einigen Fällen auch Manipulationszwecke ist kein Phänomen einzelner Akteure im Internet. Es gehört dazu, wenn du mit Google, Facebook und anderen Internetriesen durch das weltweite Netz surfst.

So berichtete das ZDF noch vor einigen Monaten über das „Milliardengeschäft mit der Privatsphäre“. Und dabei verblüffte nicht nur der Blick in die Verarbeitung, Vermarktung und Nutzung bereitwillig gegebener, privater Informationen der 1,9 Milliarden aktiven Facebook-Nutzer.

Bereits 2014 veröffentlichte der soziale Netzwerk- und Marketingkonzern eine große psychologische Studie. Diese zeigte, welchen starken Einfluss die Art der geposteten Nachrichten auf die Nutzer von Facebook hatten. Lasen sie positive Posts, fühlten sie sich besser. Lasen sie negative Nachrichten, sank ihre Stimmung nachweislich.

Das bedeutet, dass Facebook bei regelmäßiger Aktivität deinerseits oder durch deine Freunde ein umfassendes Userprofil von dir erstellen kann. Dazu ist es dann noch in der Lage, deine Stimmung zu beeinflussen. Was für Marketingexperten wie ein wahr gewordener Traum klingt, ist aus Sicht von Verbraucherschützern höchst problematisch.

Auch Google ist als sogenannte Datenkrake immer wieder im Gespräch. Als Konzern, der die Weltverbesserung zum Ziel hat, ist Google aus datenschutzrechtlicher Sicht höchst umstritten. Ganz nach dem Motto: „Du bist, was du googelst“, weiß der Konzern in Kombination mit den zahlreichen personalisierten Webdiensten (Gmail, GoogleDrive etc.) vielleicht mehr von dir, als du selbst.

Solchen, insbesondere amerikanischen, Datenkraken entgegenzuwirken, war unter anderem die Absicht der DSGVO. Dies ist teilweise gelungen. Viele deutsche Facebook-User halten sich seit der Einführung der DSGVO tatsächlich mit dem Markieren und Verlinken von Personen zurück. Doch mit der Zustimmung zu den Nutzerbedingungen des sozialen Netzwerks ist dies gar nicht nötig. Diese umgehen nämlich die Regelungen des Datenschutzgrundverordnung.

Nichtsdestotrotz hat die Einführung der DSGVO das Bewusstsein für die Existenz von Datenkraken und Datenschutz bei den Endnutzern deutlich erhöht. Doch was bringt die DSGVO nun wirklich, wenn sie auf die Nutzung von außereuropäischen Webdiensten nur bedingt Einfluss hat? Die nachfolgende Übersicht gibt dir Aufschluss darüber.

7 Punkte, wie sich die DSGVO auf dich als normalen Internetnutzer auswirkt

Infografik So wirkt sich die DSGVO auf dich aus

1. Vereinheitlichung der Rechtslage in der EU:

Wie anfangs erwähnt, gelten mit der DSGVO für dich als Nutzer sowie auch für die Webdienstanbieter im europäischen Binnenmarkt vereinheitlichte Rechte. Dies ermöglicht dir zumindest bei europäischen Unternehmen mehr Sicherheit hinsichtlich deiner Rechte (für dich als Nutzer) und Pflichten im Umgang mit personenbezogenen Daten (für Gewerbetreibende).

Im Fall des Falles erleichtert die Vereinheitlichung das Leben deines Rechtsanwaltes, wenn es zu Anzeigen oder gar Schadenersatzansprüchen kommt, weil ein Unternehmen dir gegenüber die DSGVO nicht eingehalten hat. Der Blick in unterschiedliche Landesgesetzgebungen entfällt innerhalb Europas.

Anwalt
Für Anwälte wird durch die Vereinheitlichung der Rechte einiges vereinfacht

2. Datenschutz ist nun ein „aktives Recht“:

Sicherlich ist dir aufgefallen, dass du beim Aufrufen verschiedenster Internetseiten oder beim Abschluss eines Online-Kaufs, einer Buchung usw., häufiger rechtliche Hinweise lesen und diese aktiv per Mausklick zustimmen musst. Das erscheint vielleicht punktuell etwas störend, dient aber der Erfüllung der DSGVO.

Du als Verbraucher musst nun aktiv einwilligen und die Verarbeitung sowie Speicherung deiner Daten erlauben. Das bedeutet, dass das oben angesprochene Profiling deiner Person nun nur stattfinden kann, wenn du ganz klar darauf hingewiesen wirst und dem auch zustimmst.

Beispielsweise findest du auf immer mehr Websites anstelle eines Cookie-Hinweis einen Cookie-Opt-In. Laut einem Urteil des europäischen Gerichtshofes am 29. Juli 2019, muss der Nutzer aktiv zustimmen, wenn eine Internetpräsenz Cookies verwendet, die für die technische Funktionsweise der Website nicht essentiell notwendig sind.

Weiterhin hast du ein Auskunftsrecht. Das heißt, du kannst jederzeit ein Unternehmen fragen, welche Daten es wann und in welchem Umfang von dir gespeichert hat. Auch die Löschung deiner Daten und eine Bestätigung darüber, kannst du nun unter den im nachfolgenden Punkt 3 beschriebenen Bedingungen vornehmen lassen.

3. Du hast ein „Recht auf Vergessen“

Du kannst von Datenschutzverantwortlichen verlangen, von dir gespeicherte Daten zu löschen, wenn beispielsweise:

  • der Zweck, wofür du deine persönlichen Daten zur Verfügung gestellt hast, nicht mehr gegeben ist. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn du Tickets für ein Konzert bei einem Anbieter bestellst und ihn nach Kauf, Zustellung und Konzerttermin aufforderst, deine Daten zu löschen.
  • ein Widerspruch gegen die Verwendung deiner Daten vorliegt und kein ausreichender Grund für das Verwenden deiner Daten gegeben ist. Beispiel: Du hast mal deine Kontaktdaten an ein Unternehmen gegeben, möchtest aber jetzt nicht mehr über Angebote informiert werden und du stehst auch aktuell in keinerlei vertraglicher Beziehung mit dem Unternehmen.
  • deine Daten unrechtmäßig von jemanden ohne Deine Zustimmung verarbeitet wurden.

Schwierig wird es, wenn die Verwendung deiner personenbezogenen Daten mit den Rechten auf freie Meinungsäußerung sowie einem öffentlichen Interesse verbunden sind. So werden journalistische Veröffentlichungen sowie das Abspeichern von Daten nach der Tilgung von Forderungen seitens der Schufa von der DSGVO im Regelfall nicht berührt.

4. Die Regelungen für Unternehmen sind strenger

Ein Datenschutzverantwortlicher ist für zahlreiche Unternehmen im Zusammenhang mit der DSGVO unerlässlich. Sobald mehr als 9 Personen Zugriff auf personenbezogene Daten haben, muss ein Unternehmen einen internen Datenschutzbeauftragten ernennen. Alternativ kann es auch einen externen Datenschutzbeauftragten benennen.

Zusätzlich kann ein Unternehmen entsprechende Fortbildungen organisieren, um die unternehmerischen Auswirkungen der DSGVO umfassend zu begreifen und den benannten Datenschutzbeauftragten besser zu unterstützen. Als Unternehmen macht es Sinn auf einer Landing Page alle Sicherheitsstandards und Datenschutzvorkehrungen aufzuzeigen.

Trittst du also in Kontakt mit einem Unternehmen, weil du Auskunft über die Verarbeitung deiner Daten oder die Löschung haben möchtest, sollte es dir bei mehr als 9 Mitarbeitern in der Regel als Kontakt den Datenschutzbeauftragten nennen können.

Übrigens, zu den personenbezogenen Daten gehören zum Beispiel: 

  • Adressdaten 
  • Name
  • IP-Adresse
  • Gehalt
  • Gesundheitsangaben
  • Käuferverhalten
  • Beruf
  • Geburtsdatum

Der Datenschutz gilt nicht nur für dich als Kunden. Auch als Mitarbeiter eines Unternehmens gelten für dich Richtlinien der DSGVO. Unternehmen sind zudem verpflichtet, auch die Dauer der Datenspeicherung zu nennen, neben der Art der gespeicherten Daten und der Verarbeitung.

Die Strafen für Vergehen gegen die DSGVO sind in 2019 wesentlich höher im Vergleich zum Beginn der DSGVO. Hält sich ein Unternehmen nicht an die DSGVO, drohen ihm Bußgelder sowie je nach Schwere der Verstöße eine Strafe von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes (weltweit) bzw. bis zu 20 Millionen Euro.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sowie neuerdings auch Schadensersatzansprüche können ebenfalls drohen. Verstößt ein Mitarbeiter eines Unternehmens in seiner beruflichen Tätigkeit gegen die DSGVO, so haftet stets die Unternehmensführung.

5. Du hast ein Recht auf Datenübertragbarkeit

Das Recht auf Datenübertragbarkeit im Rahmen der DSGVO ist eine Regelung, die ich wirklich als verbraucherfreundlich empfinde. Oft genug, habe ich zwischen verschiedenen App-Anbietern gleicher Art in den letzten Jahren hin und her gewechselt. Und dabei musste ich immer wieder neu meine Daten eingeben.

Datenübertragung
Du hast ein Recht auf Datenübertragbarkeit.

Mit dem Recht auf Datenübertragbarkeit gehört das erneute Eingeben von Daten, zumindest innereuropäisch, der Vergangenheit an. Das gilt aber nur, wenn die Daten, die übertragen werden sollen, automatisiert erfasst wurden und automatisiert übertragen werden können. Ein Fakt, der diese praktische Richtlinie in ihrer Wirksamkeit stark einschränkt.

6. Du profitierst vom „Privacy by Design“ und “Privacy by Default” Ansatz

Der “Privacy by Design” – Ansatz führt dazu, dass Datenschutz automatisiert und technisch umgesetzt wird. 

Demzufolge beinhalten neue Apps und andere Produkte, die du nutzt, in der Regel schon Funktionen, die Datenschutzaspekte berücksichtigen und gewährleisten. 

Außerdem ist die lange Suche vorbei in unzähligen Untermenüs bis zu dem Häkchen, welches den eigenen Datenschutz zu einem Maximum ermöglicht mit dem DSGVO Prinzip „Privacy by Default“ vorbei. „Privacy by Default“ lässt sich als „Datenschutz mithilfe datenschutzfreundlicher Voreinstellungen“ übersetzen.

Jedes neue Produkt ist demnach mit datenschutzfreundlichen Werkseinstellungen auszuliefern. Du musst also bei europäischen Anbietern nicht mehr nachträgliche Einstellungen für deinen persönlichen Datenschutz nachschärfen. Du wirst sie vielleicht lockern müssen, falls du beispielsweise erlauben möchtest, dass eine App auf Deine Fotos im Smartphone zugreifen darf.

7. Der Kinder- und Jugendschutz ist erhöht

Dieses Jahr hat mein Neffe schon in der zweiten Klasse ein abgelegtes iPhone meines Bruders erhalten. Ob das zu früh für sein Alter ist oder nicht, darüber kann man natürlich geteilter Meinung sein. 

Kind mit Smartphone
Schwupps – und schon hat der Kleine hat das Handy in der Hand.

Doch was passiert mit den Daten, die Kinder und Jugendliche von sich preisgeben? Auch hier gibt die DSGVO konkrete Regelungen vor. Datenschutzrechtskonform verläuft die Datenverarbeitung von Nutzern unter 16 Jahren nur, wenn die Eltern der Nutzung der Daten nachweislich zugestimmt haben.

Datenschutz-Skandale bei Facebook, Whatsapp und Co.

Vielleicht denkst du jetzt: „Was für ein Nerd!“ Naja, vielleicht hast du ja Recht. Dennoch werde ich die Pflege meiner persönlichen Hitliste an kuriosen Datenschutzskandalen jeden Tag aufs Neue weiterführen.

Denn es ist einerseits unfassbar und andererseits faszinierend, was insbesondere die digitale Welt an Lecks, Hacks, Lobbying, Desinformation und kreativen Datenklau-Strategien bereithält. Bei all den digitalen Sicherheits-Tools, wie beispielsweise Virtual Private Networks, die uns zur Verfügung stehen, ist hier vielmehr gesunder Menschenverstand gefragt: Erst nachdenken, dann persönliche Daten eingeben!

Facebook – eine scheinbar unendliche Datenskandal-Geschichte

Neugierig? Dann weihe ich dich gern in meine Datenschutzskandal-Sammlung ein. Kannst du dich noch an den Datenskandal bei Facebook erinnern? Wenn du jetzt fragst: „An welchen?“, hast du Recht. Facebook hat viele davon…

Insbesondere die Verbindung von Wahlkampfbeeinflussung und Facebook ist erschreckend und erstaunlich zugleich. Scheinbar lassen sich Massen in verschiedensten Kulturen mithilfe der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen und darauf abgestimmten Webcontent so stark beeinflussen, dass sie in ihrer politischen Wahlfreiheit beeinflusst werden können. Dies haben sehr eindrücklich die Meldungen rund um den Wahlkampf von Donald Trump, aber auch in Südamerika gezeigt.

Ebenfalls auf meiner Hitliste: „Cambridge Analytica“. Sage und schreibe 87 Millionen Facebook-Userprofile wurden 2018 Gegenstand eines Forschungsdesigns, ohne das die Nutzer darüber informiert wurden.

Noch eine Facebook Geschichte: Hast du schon Mal eine Mail geschickt, deren Inhalt du Monate später gerne heimlich aus dem Postfach des Empfängers löschen wolltest? Unmöglich, meinst du? Nicht für Facebook. So gab es letztes Frühjahr einen Bericht, in denen Journalisten feststellten, dass alte Mails von Zuckerberg und seinen Kollegen der Facebook-Konzernleitung plötzlich nicht mehr aufzufinden waren.

Facebook
Um Facebook gibt es viele Skandale

Fall du dachtest, private Facebook-Gruppen sind wirklich privat: Punktuell sind sie es nicht. Immer wieder entdecken Hacker Sicherheitslücken, die beispielsweise die Mitgliederliste offenbaren. Der WhatsApp-Gründer Brain Acton bestätigte zudem letzten Herbst, dass hingegen öffentlicher Beteuerungen die Daten von Facebook und WhatsApp zusammengeführt wurden.

Einige Monate später kam ans Licht, dass etwa 150 Vereinbarungen zwischen Facebook und Drittfirmen vorlagen, die sich als sogenannte „Datendeals“ einstufen lassen. Das heißt, Facebook verkaufte und verkauft an Unternehmen gesammelte Nutzerdaten. 

Auch dieser Fakt ist ein starkes Stück: 30 Millionen Facebook Nutzeraccounts wurden 2018 aufgrund mehrerer Sicherheitslücken gehackt.

Wurden Deine Mail-Zugangsdaten auch schon gehackt?

Hacking ist kein Facebook spezifisches Problem. Jeden Tag kommt es zu Hacking-Angriffen unterschiedlichster Art an unterschiedlichsten Stellen. Du möchtest wissen, ob du betroffen bist? Bei haveibeenpwned.com kannst du deine Mailadresse eingeben und nachprüfen, ob deine Zugangsdaten durch ein Datenleck nun Teil des weltweiten Datenhandels sind.

Zusätzlich erhältst du einen Einblick auf die aktuell bekannt gewordenen sowie größten Hacking-Skandale. Gemäß der Website-Betreiber von „haveibeenpwned“. Wusstest du, dass zuletzt 164.611.595 LinkedIn-Accounts gehackt wurden?

Alex wütend
Meine Mail-Zugangsdaten wurden nicht gehackt – definitiv ein Grund, sich zu freuen.

Übrigens, die beliebte Leak-Datenbank „haveibeenpwned“ sucht gemäß Berichten von heise.de nach einem neuen Besitzer. IT-Sicherheitsexperte Troy Hunt, möchte so die Weiterentwicklung der Sicherheitswebsite zum weltweiten Schutz der Verbraucher weiter vorantreiben. Ich werde das gespannt beobachten und dann gern berichten.

Die DSGVO kann bei all dem nur partiell wirken und gemäß den erwähnten Prinzipien „Privacy by Design“ and „Privacy by Default“ bei europäischen Produkten und Dienstleistungen Sicherheitslücken weitestgehend minimieren.

Dieser Aspekt führt auch zu einem weiteren Gedanken. Denn die Datenschutzgrundverordnung schützt nicht in jedem Fall. In einigen Fällen kann sie auch zum Risiko werden. Wie das? Die Antwort auf die Frage erfährst du im nächsten Abschnitt.

Risiken, Gefahren und skurrile Auswirkungen der DSGVO

Vor Kurzem berichtete mir ein Blogbetreiber, dass er aufgrund der Anpassung seiner Website an die DSGVO über 60 Prozent seiner User verloren hat, weil diese dem Tracking auf seinem Blog nun nicht mehr zustimmen. Er befand sich gerade auf der Suche nach Werbepartnern und da ist natürlich ein Einbruch der Nutzerzahlen ein großes Problem.

Solche Probleme und Gefahren bringt die DSGVO mit sich. Großkonzerne verlagern ihre Server in DSGVO-freie Länder. Tatsächlich ist ähnlich der Steuerflucht, eine Art „Datenflucht“ zu beobachten. Denn Datenverluste aufgrund der DSGVO bedeuten unter Umständen Umsatzeinbußen, die sich im globalen, technologisch flexiblen Internetzeitalter mit vergleichsweise wenig Aufwand vermeiden lassen.

Zusätzlich waren oder sind bestimmte Apps und Produkte aufgrund der DSGVO in Europa nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzbar. Obwohl die Einführung der DSGVO lange angekündigt war, schien sie viele Unternehmen zu überraschen. So war die Bosch-Heimwerker-Onlineplattform „1-2-do.com“ mehrere Wochen lang offline, bis die Weiterentwicklung der Privatsphäre-Einstellungen DSGVO-konform vorgenommen werden konnte.

Smarthome-Anwendungen, wie Yeelight, scheiterten nicht an technischen, sondern an datenschutzrechtlichen Hürden. Auch in der nicht digitalen Welt hinterließ die DGSVO Lücken. Sowohl in der Freien Presse in Chemnitz als auch im Kindergarten meiner Nichte sind öffentliche Geburtstagsglückwünsche nicht mehr zu lesen.

Gemeinschaftstiftendes wurde zugunsten gemeinschaftsschützender DSGVO Maßnahmen aufgegeben. Sogar Vereinsvorstände traten in einigen Städten aufgrund der Angst vor der DSGVO zurück. Zahlreiche Webseiten befinden sich seit Monaten im „Baustellen-Modus“.

Du fragst dich warum? Das passiert auf der einen Seite aus der Besorgnis heraus, Datenschutzrichtlinien zu verletzen. Auf der anderen Seite erfordert es auch die entsprechenden rechtlichen Kenntnisse und Webdesign-Fähigkeiten, um eine Website DSGVO-konform neu zu gestalten.

  • Websitebetreiber machen Userverlust
  • Datenflucht: Verlagerung Server in DSGVO-freie Länder
  • Manche Dienste sind nicht mehr oder nur noch eingeschränkt verfügbar
  • Angst vor Verstößen

Datenschutzverordnung: So kommt sie in der Gesellschaft an

Unter der Überschrift „Ein Jahr DSGVO – 12 Monate, 12 Meinungen“ wurde mir beim Stöbern auf netzpolitik.org klar, wie vielfältig und umstritten das Datenschutzthema nach wie vor ist und auch weiterhin sein wird. Die große Klarheit aus Unternehmens-, aber auch Verbrauchersicht ist ausgeblieben. Frage- und Ausrufezeichen vermehren sich stetig.

So scheint der Massendatenmissbrauch durch die DSGVO nicht verhindert worden zu sein. Internetkonzerne sind nämlich oft nicht-europäisch. Auch die unzureichende Zusammenarbeit von Datenschutzbehörden, Wissenschaft und Zivilgesellschaft wird bemängelt. An Aufklärung mangelt es. Die DSGVO ist weiterhin für zahlreiche Vereine und private Website Betreiber ein Gespenst, welches durch Europa zieht.

Einige sehen in der Datenschutzverordnung einen Ausbau staatlicher Überwachungssysteme, der allerdings eine wirtschaftlich getriebene Nutzerspionage und Manipulation seitens der großen Internetkonzerne nicht unterbindet.

Fallbeispiele der Anwendung der DSGVO

Beim Schreiben dieses Artikels wird mir gerade klar, wie viele traurig-belustigende Hitlisten meinen Alltag rund um IT-Sicherheit begleiten. Selbst Unternehmen aus der Baubranche, müssen sich durch die DSGVO neu aufstellen.

Letztens hat mir ein befreundeter Lehrer aus Hessen erzählt, das Microsoft Office 365 datenschutzrechtlich unzulässig sei. Ein nettes Beispiel für das spannende Zusammenspiel von DSGVO und Digitalisierung in der Bildung.

Eine Schule ist in meinem Umfeld sogar dazu übergegangen, alle schülerbezogenen Daten an einem stationären, nicht mit dem Internet verbundenen Rechner im Lehrerzimmer einzutragen. Das witzige dabei: Die Lehrer nutzen eine App, um die Computer-Nutzungszeiten zu koordinieren.

Auch interessant: Während zahlreiche Organisationen wie das Kaninchen vor der DSGVO-Schlange verharren, halten sich andere Augen und Ohren zu. Ganz nach dem Motto “Was ich nicht sehe, ist nicht da” weigert sich der Agrar-Chemie-Riese Monsanto, laut dem Umweltinstitut München, Daten zu löschen.

Wichtig für dich, falls du angestellt bist: Das Bundesarbeitsgericht hat im Juni beschlossen, dass Dateien auf Dienstrechnern, geprüft werden können, wenn sie nicht als „privat“ gekennzeichnet sind. Dabei ist eine Überprüfung jederzeit ohne den Verdacht einer Arbeitspflichtverletzung möglich.

Auch mit Spannung zu beobachten: Derzeit läuft ein Widerspruchsverfahren von Google gegen die Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von 50 Millionen Euro aufgrund von DSGVO-Verstößen.

Zusammenfassend bleibt es spannend, welche Auswirkungen die DSGVO weiterhin haben wird und welche Veränderungen diese gegebenenfalls mit sich bringt. Angesichts von Problemen, die global sind und sich nicht mit innereuropäischen Regelungen lösen lassen, ist der Entwicklungsbedarf der DSGVO sicherlich überaus hoch.

Fazit: die DSGVO und du

Egal, ob du im Homeoffice arbeitest, ein Android-Handy ohne Google suchst oder einfach nur anonym surfen willst: Der Schutz meiner persönlichen Daten geht stets mit dem Schutz der eigenen Privatsphäre einher. Und fallen dir nicht auch zahlreiche, erschreckende Science Fiction Filme ein, die sich schon gar nicht mehr so unrealistisch anfühlen?

Das Datenschutzthema sollte dir aber keine Angst machen, sondern dich einladen, dieses globale Internetzeitalter aufmerksam zu erleben und auch mitzugestalten. Informiere dich über deine Datenschutzrechte und nutze sie.

Was dabei außerdem interessant ist: Das Recht auf Datenschutz kann mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung in Kontrast stehen. Warum das so ist, erfährst du in diesem interessanten Blogartikel von obsigna.com.

Nach wie vor finde ich das Thema DSGVO auch äußerst unterhaltsam. Wenn du meine Liebe für Hitlisten erstaunlicher und skurriler Auswirkungen der DSGVO unterstützen oder auch Datenleck-Skandale mitsammeln möchtest, sei herzlich dazu eingeladen!

Ich freue mich auf entsprechende Kommentare, weitere Anregungen oder Fragen deinerseits! 🙂

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2 Antworten

    1. Hi Mario,
      danke für den Hinweis. Ich glaube als ich die Verbindungen zu externen Diensten getestet hatte, habe ich nur auf der Homepage nachgeschaut… Der Gravatar wurde allerdings über die Blog-Kommentare nachgeladen. Jetzt habe ich mein Avatar lokal eingebunden. Passt so oder 🙂 ?
      Liebe Grüße
      Alex

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